Was ist das
Dieser Parkausweis berechtigt zu Folgendem:
• Kostenloses Parken an Orten, die Menschen mit Beeinträchtigung vorbehalten sind
• Kostenloses und unbegrenztes Parken an Orten mit begrenzter Parkzeit
• Kostenloses Parken an Orten, wo die Parkzeit durch eine Parkuhr begrenzt ist
Achtung: In der roten Zone dürfen Sie maximal 2 Stunden kostenlos parken, verwenden Sie dafür die blaue Parkscheibe. In den anderen Zonen können Sie unbegrenzt kostenlos parken.
Was sind die Voraussetzungen
Sie haben Anrecht auf einen Parkausweis, wenn eine dieser Situationen auf Sie zutrifft:
• eine dauerhafte Behinderung von mindestens 50 Prozent (Beine) oder 80 Prozent (andere Behinderung)
• kriegsversehrt (zivil oder militärisch) mit einem Grad der Behinderung von 50 Prozent
• Sie sind an den Armen vollständig gelähmt oder beide Arme wurden amputiert
• Ihr Gesundheitszustand, Ihre Eigenständigkeit oder Ihre Mobilität ist eingeschränkt
• Sie haben eine Genehmigung des beratenden Arztes (Krankenkasse) für den Kauf eines manuellen oder elektrischen Rollstuhls, Rollers oder orthopädischen Dreirads. Ihre Krankenkasse wird dann einen Parkausweis beantragen, wenn Sie dies wünschen.
Wie beantragen Sie diesen?
Vereinbaren Sie einen Termin bei der Abteilung Soziale Dienste im Sociaal Huis, um Ihren Parkausweis zu beantragen.